Kapitalertragsteuer
Was ist die kapitalertragsteuer?
Kapitalertragsteuer einfach erklärt: Wie der Steuerabzug funktioniert, wann er abgeltend wirkt und worin der Unterschied zur Abgeltungssteuer liegt.
Für private Anleger ist die Kapitalertragsteuer eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Eine inländische Bank oder eine andere auszahlende Stelle behält sie bei vielen Kapitalerträgen direkt ein und führt sie für dich an das Finanzamt ab. Der Regelsatz des Steuerabzugs beträgt 25 %. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Bei privaten Kapitalerträgen wirkt dieser Abzug häufig abgeltend, aber nicht in jedem Fall.
Einsteiger-Block
Du erhältst 2.000 € Zinsen bei einer deutschen Bank. Dein Sparerpauschbetrag ist bereits ausgeschöpft, verrechenbare Verluste bestehen nicht und du zahlst keine Kirchensteuer. Die Bank behält 500 € Kapitalertragsteuer und 27,50 € Solidaritätszuschlag ein. Dir bleiben 1.472,50 €.
Das Beispiel zeigt den reinen Steuerabzug von 26,375 %. Bei Fonds, vorhandenen Verlusten, einem freien Sparerpauschbetrag oder Kirchensteuer fällt die Rechnung anders aus.
Kapitalertragsteuer und Abgeltungssteuer sind nicht dasselbe
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Kapitalertragsteuer | Die Steuer wird an der Quelle einbehalten und an das Finanzamt abgeführt |
| Abgeltungssteuer | Der Steuerabzug hat bei privaten Kapitalerträgen grundsätzlich abgeltende Wirkung |
Die Abgeltungssteuer beschreibt damit das Besteuerungssystem für viele private Kapitalerträge. Die Kapitalertragsteuer beschreibt den konkreten Abzug. In Sonderfällen wird der einbehaltene Betrag bei der Steuerveranlagung überprüft oder auf die festgesetzte Einkommensteuer angerechnet.
Die gesetzlichen Grundlagen für den Steuerabzug und den Regelsatz findest du in § 43 EStG und § 43a EStG.
Welche Erträge erfasst der Steuerabzug?
Bei einem deutschen Institut wird die Kapitalertragsteuer typischerweise auf Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen, Vorabpauschalen und realisierte Wertpapiergewinne einbehalten. Das kann auch ausländische Kapitalerträge betreffen, wenn sie über eine inländische auszahlende Stelle zufließen.
Ein ausländischer Broker ohne deutschen Steuerabzug führt die deutsche Kapitalertragsteuer dagegen meist nicht für dich ab. Dann musst du die steuerpflichtigen Erträge grundsätzlich selbst in der Steuererklärung angeben.
Was die Bemessungsgrundlage vor dem Abzug verändert
Sparerpauschbetrag
Mit einem Freistellungsauftrag berücksichtigt die Bank bis zu 1.000 € pro Person beziehungsweise 2.000 € bei zusammenveranlagten Ehepaaren und Lebenspartnern, soweit der Betrag nicht bereits bei anderen Instituten genutzt wird.
Teilfreistellung
Bei einem steuerlich qualifizierenden Aktienfonds sind nach § 20 InvStG 30 % der Erträge für private Anleger steuerfrei. Die Teilfreistellung gilt für Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Veräußerungsgewinne. Deshalb ist ein pauschaler Steuersatz von 26,375 % auf den gesamten Gewinn eines Aktien-ETFs falsch.
Verlustverrechnung
Eine Bank berücksichtigt passende Verlustverrechnungstöpfe vor dem Steuerabzug. Aktienverluste dürfen nur Aktienveräußerungsgewinne mindern. Andere negative Kapitalerträge können breiter verrechnet werden. Die Details erklärt die Verlustverrechnung.
Kapitalertragsteuer und ausländische Quellensteuer
Die deutsche Kapitalertragsteuer ist selbst ein Steuerabzug an der Quelle. Zusätzlich kann ein ausländischer Staat eine Quellensteuer einbehalten, etwa auf Dividenden einer ausländischen Aktie. Eine anrechenbare ausländische Steuer kann die deutsche Steuer mindern. Höhe und Anrechnung hängen vom Quellenstaat, einem möglichen Ermäßigungsanspruch und dem Doppelbesteuerungsabkommen ab.
Bei Investmentfonds werden ausländische Steuern häufig bereits auf Fondsebene getragen. Die Teilfreistellung soll solche Vorbelastungen pauschal berücksichtigen. Eine Quellensteuer auf Fondsanlagen lässt sich deshalb nicht wie bei einer direkt gehaltenen Aktie einfach dem Anleger zurechnen.
Wann eine Steuererklärung trotzdem relevant ist
Eine Steuererklärung kann unter anderem nötig oder sinnvoll sein, wenn du einen ausländischen Broker nutzt, Verluste oder Freibeträge zwischen mehreren Banken berücksichtigen möchtest, eine Günstigerprüfung beantragst oder den Steuerabzug überprüfen lassen willst.
Prüfe bei einer Steuerabrechnung nicht nur den Satz von 25 %, sondern zuerst die Bemessungsgrundlage. Sparerpauschbetrag, Teilfreistellung, Verlustverrechnung und anrechenbare Quellensteuer können den tatsächlichen Abzug verändern. Die Kapitalertragsteuer ist der technische Einbehalt. Für deine Nettorendite zählt, welcher Ertrag nach allen anwendbaren Regeln tatsächlich steuerpflichtig bleibt.