Für die meisten Angestellten liegt der ETF-Sparplan netto vorn. Im Standardbeispiel mit dem gesetzlichen Zuschuss von 15 % hat der ETF-Sparer nach 32 Jahren 24.663 € mehr. Die bAV gewinnt erst, wenn der Arbeitgeber deutlich mehr zuzahlt (im Beispiel ab rund 58 %), die Kosten des Vertrags niedrig sind oder du im Alter mit Grundsicherung rechnest.
Entscheidend sind drei Größen: der Arbeitgeberzuschuss, die Effektivkosten der bAV und die Abzüge in der Auszahlphase, also Steuer und Krankenversicherungsbeiträge. Der Rechner oben setzt alle drei für dich an und zeigt dir das Delta sowie deinen persönlichen Break-even-Steuersatz.
Der Vergleich ist fair gebaut: Der ETF-Sparplan investiert nur den Netto-Aufwand, den du bei der bAV tatsächlich aus eigener Tasche zahlst. Im Standardbeispiel des Begleitartikels (200 € brutto im Monat, 32 Jahre, 15 % Zuschuss, 1,4 % Effektivkosten, 22 % Steuersatz im Rentenalter, angenommene Renditen von 3,0 % bei der bAV und 6,0 % beim ETF) stehen 58.065 € netto aus der bAV 82.729 € netto aus dem ETF-Sparplan gegenüber. Wie sich das bei drei Verdienstprofilen verändert, zeigen die durchgerechneten Fälle zur Entgeltumwandlung. Wenn du statt eines freien Sparplans einen steuerlich begünstigten ETF-Mantel prüfen willst, rechnest du im Rechner für das Altersvorsorgedepot und liest im Überblick zum Altersvorsorgedepot ab 2027 nach, was der Gesetzgeber dort aufbaut.
Drei Konstellationen drehen das Ergebnis oder machen den Vergleich überflüssig:
Die meisten bAV-Rechner zeigen nur Steuer- und SV-Ersparnisse in der Ansparphase. Der echte Vergleich erfordert mehr: Wie viel bekommst du im Alter netto heraus, nach Steuern, nach KVdR-Beiträgen und nach dem lebenslangen Rentenverlust durch Entgeltumwandlung?
Netto im Alter zählt
Betriebsrente und ETF-Sparplan wachsen unterschiedlich, erst nach Steuern und Krankenversicherung im Alter zeigt sich der Unterschied.
Das Δ (Delta) zeigt, ob du mit der bAV oder dem ETF-Sparplan am Ende mehr Nettogeld hast. Ein positives Delta bedeutet: die bAV bringt dir mehr. Ein negatives Delta: der ETF-Sparplan liegt vorn.
Der Break-Even-Steuersatz zeigt, bis zu welchem Steuersatz im Rentenalter die bAV vorn liegt. Darüber kippt der Vergleich zum ETF. Wer im Alter deutlich weniger Steuern zahlt als im Berufsleben, profitiert von der nachgelagerten Besteuerung, sofern Effektivkosten und GRV-Verlust das nicht zunichte machen.
Der Arbeitgeberzuschuss ist die Variable, an der du am ehesten noch drehen kannst. Im Rechner gibst du ihn in Prozent deines umgewandelten Beitrags an, voreingestellt sind die 15 % als gesetzlicher Mindestzuschuss. Diese Pflicht gilt nur, soweit dein Arbeitgeber durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Verdienst du über den Beitragsbemessungsgrenzen, sinkt sie oder entfällt ganz; der Rechner weist dich dann darauf hin.
Im Beispiel des Begleitartikels schrumpft die Lücke zum ETF-Sparplan von 24.663 € bei 15 % Zuschuss auf 16.145 € bei 30 % und auf 4.787 € bei 50 %. Der Break-even liegt in diesem Setting bei rund 58 % und steigt, wenn die Effektivkosten über 1,4 % liegen. Ein hoher Zuschuss allein reicht also nicht, Kosten und Auszahlphase zählen mit.
In der Auszahlphase wird die bAV nachgelagert zu deinem persönlichen Steuersatz im Rentenalter versteuert. Dazu kommen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (KVdR). Beim ETF-Sparplan fallen diese Beiträge im Rechner nicht an.
Bei der Einmalauszahlung verteilt der Rechner den Betrag nach der 1/120-Regel auf zehn Jahre und verbeitragt ihn über dem Freibetrag. Im Beispiel des Begleitartikels sind das 21.019 € KVdR, knapp 18 % des Endkapitals, plus 25.520 € Steuer. Der ETF-Sparer zahlt im selben Beispiel 10.277 € Steuer und keine KVdR. Unter „Erweiterte Annahmen“ wählst du zwischen Einmalauszahlung, Rente und Mix. Den Break-even-Steuersatz berechnet der Rechner nur für die Einmalauszahlung.
Was du umwandelst, fehlt im rentenrechtlichen Entgelt. Du sammelst weniger Entgeltpunkte und bekommst dein Leben lang eine niedrigere gesetzliche Rente. Der Rechner zieht den Barwert dieses Verlusts vom bAV-Vorteil ab; unter „Erweiterte Annahmen“ kannst du ihn ein- und ausschalten.
Beim Durchschnittsverdiener im Begleitartikel sind das 0,046 Entgeltpunkte weniger pro Jahr, über 32 Jahre 1,48 Entgeltpunkte, rund 63 € weniger gesetzliche Rente im Monat. Der Barwert liegt bei 11.396 €.
Nein. Die bAV lohnt sich vor allem, wenn der Arbeitgeber deutlich mehr als die gesetzlichen 15 % zuzahlt (im Standardbeispiel liegt der Break-even bei rund 58 %), wenn der Steuersatz im Rentenalter deutlich niedriger ist als im Berufsleben und wenn die Effektivkosten der Versicherung niedrig sind. Ohne diese drei Bedingungen ist ein ETF-Sparplan in der Regel netto besser, weil die nachgelagerte Vollversteuerung plus KVdR-Beiträge die Steuerersparnis der Ansparphase wieder auffressen.
Beiträge bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG-RV, 2026: 4.056 € im Jahr) sind steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG) und sozialversicherungsfrei (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV). Beiträge zwischen 4 % und 8 % der BBG-RV (2026: bis 8.112 € im Jahr) sind nur steuerfrei, aber SV-pflichtig. Über 8 % der BBG-RV gilt der volle Steuer- und SV-Abzug. Wer zu viel einzahlt, verliert die Hebelwirkung der Entgeltumwandlung.
Entgeltumwandlung mindert das beitragspflichtige Bruttogehalt für die gesetzliche Rentenversicherung. Pro umgewandeltem Euro fehlen Beiträge, also auch Entgeltpunkte. Über die gesamte Erwerbslaufbahn summiert sich das zu einer dauerhaft niedrigeren gesetzlichen Rente. Wer auch nach der Umwandlung noch über der BBG-RV verdient, verliert keine Entgeltpunkte, weil die Rente nur bis zu dieser Grenze bemessen wird. Der Rechner berechnet diesen Barwert-Verlust und zieht ihn vom bAV-Vorteil ab. In typischen Rechnungen kostet das 5 bis 12 % des bAV-Endkapitals.
Auf bAV-Auszahlungen werden in der Rentenphase volle Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig (rund 17 bis 18 % zusammen). Ein Freibetrag in der Krankenversicherung (2026: 197,75 €/Monat, § 226 SGB V) reduziert die Last bei kleinen Renten, bei substanziellen bAV-Renten greift der volle Beitragssatz. Im ETF-Sparplan-Vergleich fallen diese Beiträge nicht an, das ist ein wichtiger Posten im Delta.
Der Break-Even-Steuersatz ist der Grenzsteuersatz im Rentenalter, bei dem bAV und ETF-Sparplan in deinem Szenario netto gleichauf liegen. Liegt dein erwarteter Steuersatz darunter, liegt die bAV vorn; liegt er darüber, der ETF. Die Schwelle hängt stark von den Renditeannahmen ab: Bei 3 % bAV-Rendite und 6 % ETF-Rendite liegt sie im Standardbeispiel unter 1 %, die bAV verliert also praktisch immer. Rechnest du für beide mit ähnlicher Rendite, steigt sie in den Bereich üblicher Rentensteuersätze. Zuschuss, Effektivkosten und GRV-Verlust verschieben sie zusätzlich.
Übliche Anbieter-Rechner zeigen nur Steuer- und SV-Ersparnisse in der Ansparphase und stellen sie der Bruttoauszahlung gegenüber. Sie blenden drei Posten aus: die KVdR-Beiträge im Alter, den GRV-Rentenverlust durch reduzierte Entgeltpunkte und die Effektivkosten der Versicherung (Abschluss-, Verwaltungs- und Risikokosten). Erst alle drei zusammen ergeben das echte Netto-Delta.
Stand: 9. Oktober 2026. Rechtliche Grundlagen: § 3 Nr. 63 EStG (Entgeltumwandlung), § 226 SGB V (KVdR-Beiträge), § 22 EStG (nachgelagerte Besteuerung). BBG-RV 2026 in den Konstanten der Berechnung verwendet.
Der Rechner dient der Bildung und Selbstanalyse, nicht als Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Beträge sind Modellrechnungen, keine Garantie. Quellen: Bundesfinanzministerium, Deutsche Rentenversicherung, GKV-Spitzenverband.