Rechner · Steuern & Abgaben · 10. Juli 2026
Brutto-Netto-Rechner 2025/2026
Grundfreibetrag rauf, Beitragsbemessungsgrenzen auch.
Ein vollwertiger Brutto-Netto-Rechner für 2025 und 2026: Steuerklasse 1 bis 6, Kirchensteuer, Kinder, PKV, Freibeträge, Faktorverfahren, Einmalzahlungen, alles nach BMF-Programmablaufplan. Und dazu das, was kein anderer Rechner zeigt: die Zerlegung deiner Netto-Veränderung von 2025 auf 2026 in den Steuer-Effekt und den Abgaben-Effekt.
Brutto-Netto 2025/2026 · live gerechnet
Wie viel netto behältst du?
Brutto eingeben, Steuerklasse und Jahr wählen, der Rechner zeigt dein Netto mit voller Abzugstabelle. Die Delta-Zerlegung zeigt zusätzlich, wie sich dein Netto von 2025 auf 2026 verändert und welcher Teil vom Steuer-Tarif kommt und welcher von den Beitragsbemessungsgrenzen.
Grunddaten
1.000 bis 15.000 €, auf den Euro genau.
Steuer
Wirkt nur auf Soli und Kirchensteuer, nicht auf die Lohnsteuer.
Faktor muss zwischen 0,001 und 1,000 liegen.
Nur Steuerklasse 4; leer = kein Faktorverfahren.
Sozialversicherung
Zusatzbeitrag 2026 – 15 größte Kassen
Stand Juli 2026. Klick übernimmt den Wert. Ø aller Kassen: 2,9 %.
Ohne Beitrag wird die Mindestvorsorgepauschale angesetzt, das Netto fällt zu hoch aus.
Basisabsicherung KV+PV; wirkt auf die Vorsorgepauschale.
Sonstiges
Z. B. Dienstwagen: erhöht Steuer/SV, wird nicht ausgezahlt.
| Brutto | — |
|---|---|
| + Geldwerter Vorteil | — |
| − Lohnsteuer | — |
| − Solidaritätszuschlag | — |
| − Kirchensteuer | — |
| − Rentenversicherung | — |
| − Arbeitslosenversicherung | — |
| − Krankenversicherung | — |
| − Pflegeversicherung | — |
| Netto | — |
| + Netto aus Einmalzahlung (einmalig) | — |
| Rentenversicherung | — |
|---|---|
| Arbeitslosenversicherung | — |
| Krankenversicherung | — |
| Pflegeversicherung | — |
| Zuschuss zur PKV | — |
| Arbeitgeberanteil gesamt | — |
| Gesamtkosten Arbeitgeber | — |
Was ändert sich 2025 → 2026?
Zerlegung des Deltas
Annahmen und Rechenstand
- Lohnsteuer nach BMF-Programmablaufplan 2025/2026 (PAP), laufender Arbeitslohn
- Außerhalb Sachsens (PV-Arbeitnehmeranteil ohne Sachsen-Sonderregel)
- Einmalzahlung als sonstiger Bezug in Jahresbetrachtung, ohne SV-Märzklausel
- PKV: Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V (halber Beitrag, gedeckelt am Höchstzuschuss)
- Arbeitgeberanteile paritätisch; PV-Kinderlos-Zuschlag und -Abschläge trägt der Arbeitnehmer allein
- Kein Versorgungsbezug, keine Gleitzone (Mini-/Midijob), keine Fünftelregelung
Stand 12. Juli 2026. Parameter aus BMF-PAP 2025/2026 und § 241/§ 243 SGB V. Zusatzbeiträge der 15 größten Kassen: zusatzbeitrag.net und gesetzlichekrankenkassen.de (Stand Juli 2026). Keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Methodik: zwei Jahresparametersätze, ein PAP-Nachbau
Der Rechenkern ist ein Nachbau des BMF-Programmablaufplans (PAP) für laufenden Arbeitslohn in allen sechs Steuerklassen, inklusive Splittingtarif (Steuerklasse 3), Sondertarif nach § 39b Abs. 2 Satz 7 EStG (Steuerklassen 5 und 6), Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Steuerklasse 2), Faktorverfahren (§ 39f, Steuerklasse 4), Altersentlastungsbetrag (§ 24a) und der Vorsorgepauschale beider Jahresfassungen. Die Jahresparameter 2025 und 2026 liegen als exportierte Konstanten vor (Grundfreibetrag, Tarifzonen-Konstanten des § 32a EStG, Soli-Freigrenze, Kinderfreibeträge, Beitragsbemessungsgrenzen, Beitragssätze, Zusatzbeitrag). Dieselben Module laufen in den Vitest-Suiten mit Golden-Tests je Steuerklasse und Jahr.
Eingaben und verbleibende feste Annahmen
Sichtbar sind die Basis-Eingaben: Brutto (Monat oder Jahr), Steuerklasse und Steuerjahr. Alles Weitere steckt mit sinnvollen Defaults im Bereich „Weitere Angaben": Kirchensteuer (8 oder 9 Prozent), Jahresfreibetrag, Kinderfreibetragszähler, Faktor, Krankenkasse (GKV mit kassenindividuellem Zusatzbeitrag oder PKV mit Monatsbeitrag), RV-/ALV-Pflicht, Kinder unter 25 (Pflege-Zuschlag und -Abschläge nach § 55 SGB XI), Alter, geldwerter Vorteil und Einmalzahlung. Fest bleiben nur: außerhalb Sachsens, keine Versorgungsbezüge, keine Gleitzone, keine SV-Märzklausel bei Einmalzahlungen und keine Fünftelregelung.
Vorsorgepauschale koppelt Steuer an Abgaben
Die Vorsorgepauschale im PAP enthält die tatsächlichen Arbeitnehmer-Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung (die Arbeitslosenversicherung geht über einen Höchstbetrag von 1.900 Euro ein; bei Steuerklasse 3 gilt 2025 ein Höchstbetrag von 3.000 Euro). Höhere Beitragsbemessungsgrenzen 2026 erhöhen die Pauschale und senken dadurch die Lohnsteuer. Bei privat Versicherten speist sich der KV/PV-Teil stattdessen aus dem eingegebenen PKV-Beitrag abzüglich des Arbeitgeberzuschusses. Dieser Rückkopplungseffekt ist im PAP automatisch enthalten und mildert den BBG-Schlag für höhere Gehälter leicht.
Kinderfreibeträge, Soli und Kirchensteuer
Kinderfreibeträge senken in den Steuerklassen 1 bis 4 nicht die Lohnsteuer, sondern nur die Bemessungsgrundlage für Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, exakt wie im PAP (Jahreswert je Zähler: 9.600 Euro 2025, 9.756 Euro 2026; Steuerklasse 4 zur Hälfte). Der Soli greift erst oberhalb der Freigrenze (19.950 Euro Bemessungsgrundlage 2025, 20.350 Euro 2026, verdoppelt bei Steuerklasse 3) mit Milderungszone. Die Kirchensteuer wird mit 8 oder 9 Prozent auf dieselbe Bemessungsgrundlage gerechnet.
Zerlegung des Deltas
Das Netto-Delta 2025 auf 2026 zerlegt sich sauber in zwei Zeilen: der Abgaben-Effekt ist die Veränderung der Sozialversicherungsbeiträge (positiv = Entlastung, negativ = Mehrbelastung). Der Steuer-Effekt ist der Rest, also die Veränderung von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Er enthält damit auch die Rückkopplung der Vorsorgepauschale, die eine Steuerfolge der Abgabenänderung ist, aber auf der Steuerzeile wirkt. Diese Definition ist bewusst gewählt, damit die beiden Hebel getrennt sichtbar werden. Die Zerlegung rechnet mit exakt denselben Eingaben wie das Hauptergebnis.
Quellen und Stand
Parameter aus den BMF-PAP-XMLs 2025 und 2026 (bmf-steuerrechner.de, Stand 2025-09-17 und 2025-10-23), § 32a EStG Tarifformel, § 241 und § 243 SGB V für die KV-Beitragssätze sowie der GKV-Schätzerkreis für den durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Beitragsbemessungsgrenzen aus der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026. Stand 10. Juli 2026.
Häufige Fragen
Warum sinkt mein Netto im Januar 2026, obwohl die Steuern gesenkt wurden?
Weil zwei Effekte gegenläufig wirken. Der Grundfreibetrag steigt auf 12.348 Euro und der Tarif verschiebt sich, das entlastet. Gleichzeitig steigen die Beitragsbemessungsgrenzen (RV/ALV auf 8.450 Euro, KV/PV auf 5.812,50 Euro monatlich) und der durchschnittliche KV-Zusatzbeitrag auf 2,9 Prozent, das belastet. Oberhalb der KV-BBG überkompensiert der Abgaben-Effekt die Steuerentlastung, und das Netto sinkt trotz niedrigerer Lohnsteuer.
Ab welchem Bruttogehalt zahle ich 2026 drauf?
Für gesetzlich Versicherte in Steuerklasse 1 liegt der Vorzeichenwechsel erwartungsgemäß knapp unter der KV-Beitragsbemessungsgrenze 2026 (5.812,50 Euro monatlich). Unterhalb davon überwiegt meist das Steuer-Plus, oberhalb schrumpft das Delta bis ins Minus. Mit Steuerklasse, Kindern, Kirchensteuer oder PKV verschiebt sich der Punkt, genau dafür rechnet der Rechner dein Profil individuell durch. Der exakte Break-Brutto hängt am Rand von Rundungseffekten ab.
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze und warum steigt sie jedes Jahr?
Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Obergrenze für Sozialversicherungsbeiträge. Lohnteil oberhalb der Grenze ist beitragsfrei. Sie wird jährlich angepasst und folgt der Lohnentwicklung, steigt also meist. 2026 springt die RV/ALV-Grenze von 8.050 auf 8.450 Euro, die KV/PV-Grenze von 5.512,50 auf 5.812,50 Euro monatlich. Für Gehälter über der Grenze bedeutet der Sprung mehr Beitrag ohne höheren Gegenwert.
Welche Steuerklassen und Sonderfälle bildet der Rechner ab?
Alle sechs Steuerklassen nach BMF-Programmablaufplan: Steuerklasse 3 mit Splittingtarif, 5 und 6 mit dem Sondertarif nach § 39b Abs. 2 Satz 7 EStG, Steuerklasse 2 mit Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Dazu Jahresfreibetrag, Kinderfreibetragszähler (wirken nur auf Soli und Kirchensteuer), Kirchensteuer 8 oder 9 Prozent, Faktorverfahren in Steuerklasse 4, private Krankenversicherung mit Vorsorgepauschale aus dem PKV-Beitrag, Altersentlastungsbetrag ab 65, geldwerter Vorteil und Einmalzahlungen als sonstiger Bezug.
Wie viel bringt der höhere Grundfreibetrag 2026 wirklich?
Der Grundfreibetrag steigt um 252 Euro auf 12.348 Euro. Der tatsächliche Entlastungseffekt hängt vom Grenzsteuersatz am unteren Tarifrand ab und liegt im einstelligen Eurobereich pro Monat. Die Entlastung ist im Wesentlichen Inflationsausgleich (kalte Progression), kein echtes Mehr-Netto. Der Rechner zeigt den Steuer-Effekt isoliert vom Abgaben-Effekt.
Kann ich die Krankenkasse wechseln, wenn der Zusatzbeitrag steigt?
Ja. Bei Erhöhung des kassenindividuellen Zusatzbeitrags oder erstmaliger Erhebung greift ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigungsfrist beträgt zwei volle Kalendermonate, die Mitgliedschaft endet zum übernächsten Monat nach Kündigungseingang. Der Wechsel hilft gegen kassenindividuelle Prämienerhöhungen, nicht aber gegen den allgemeinen BBG-Sprung, der alle Krankenkassen gleich trifft. Im Rechner kannst du den Zusatzbeitrag deiner Kasse direkt eintragen.
Stand 10. Juli 2026. Der Rechner bildet den Lohnsteuerabzug nach BMF-Programmablaufplan für laufenden Arbeitslohn ab und ersetzt keine individuelle Lohnabrechnung. Nicht abgebildet: Sachsen-Sonderregel bei der Pflegeversicherung, Versorgungsbezüge, Mini- und Midijob-Gleitzone, SV-Märzklausel bei Einmalzahlungen und Fünftelregelung. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.