Zum Jahresende laufen ein paar Fristen ab, die kein Brief ankündigt. Wer sie verpasst, verliert kein Vermögen, aber Steuervorteile oder Zulagen, die nur mit einem Antrag kommen. Diese Liste zeigt, was bis wann zu tun ist, und für wen sich der Blick lohnt.
Fristen zum Jahresende
Zum Jahresende laufen Fristen ab, und Steuervorteile oder Zulagen gibt es nur mit einem Antrag.
- Verlustbescheinigung bei der Bank
- bis 15. Dezember
- Riester-Zulage für 2024
- bis 31. Dezember 2026
- Freiwillige Steuererklärung für 2022
- bis 31. Dezember 2026
Bis 15. Dezember: Verlustbescheinigung beantragen
Deine Bank verrechnet Verluste aus Wertpapierverkäufen automatisch mit Gewinnen, aber nur innerhalb derselben Bank. Bleibt am Jahresende ein Verlust übrig, trägt sie ihn ins nächste Jahr vor. Hast du bei einer zweiten Bank Gewinne gemacht, nutzt dir dieser Vortrag im laufenden Jahr nichts.
Dafür gibt es die Verlustbescheinigung. Mit ihr kannst du den Verlust in der Steuererklärung mit Gewinnen bei der anderen Bank verrechnen (§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG). Dabei gelten die Verlusttöpfe weiter: Verluste aus dem Verkauf von Aktien gleichen nur Gewinne aus dem Verkauf von Aktien aus (§ 20 Abs. 6 Satz 4 EStG). Ein Aktienverlust bei der einen Bank hilft also nicht gegen einen ETF-Gewinn bei der anderen.
Der Antrag ist unwiderruflich und muss nach § 43a Abs. 3 Satz 5 EStG bis zum 15. Dezember bei der Bank eingehen. Mit der Bescheinigung entfällt der Verlustvortrag bei der Bank (§ 43a Abs. 3 Satz 4 EStG); der Verlust zählt dann nur noch über deine Steuererklärung. Ohne Antrag bleibt er bei der Bank und wird ins nächste Jahr vorgetragen. Wie die Verrechnung im Detail funktioniert, steht im Lexikon unter Verlustverrechnung.
Freistellungsaufträge prüfen
Der Sparer-Pauschbetrag liegt bei 1.000 Euro im Jahr, bei Zusammenveranlagung bei 2.000 Euro (§ 20 Abs. 9 EStG). Damit die Bank bis zu dieser Grenze keine Steuer einbehält, braucht sie einen Freistellungsauftrag (§ 44a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG). Hast du mehrere Banken, verteilst du den Betrag selbst.
Zum Jahresende lohnt der Blick, ob die Aufteilung noch zu deinen Erträgen passt. Liegt bei einer Bank ungenutzter Freibetrag und bei einer anderen wurde schon Steuer einbehalten, kannst du die Aufträge für das neue Jahr anpassen. Zu viel gezahlte Steuer des laufenden Jahres holst du über die Steuererklärung zurück.
Handwerker und Haushaltshilfe: im richtigen Jahr bezahlen
Ausgaben zählen steuerlich in dem Jahr, in dem du sie bezahlst (§ 11 Abs. 2 EStG). Für Handwerkerleistungen bei Renovierung, Erhaltung und Modernisierung sinkt deine Einkommensteuer um 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens um 1.200 Euro im Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG). Für haushaltsnahe Dienstleistungen gilt ebenfalls 20 Prozent, höchstens 4.000 Euro (§ 35a Abs. 2 EStG). Begünstigt sind nur die Arbeitskosten, nicht das Material. Keine Ermäßigung gibt es für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die du zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse nutzt (§ 35a Abs. 3 Satz 2 EStG).
Daraus folgt eine einfache Planung: Hast du den Höchstbetrag in diesem Jahr noch nicht ausgeschöpft, bezahle eine offene Handwerkerrechnung noch vor dem 31. Dezember. Ist er schon erreicht, kann die Zahlung im Januar sinnvoller sein. Bar bezahlte Rechnungen zählen nicht: Voraussetzung ist eine Rechnung und eine Zahlung auf das Konto des Betriebs (§ 35a Abs. 5 Satz 3 EStG). Die Ermäßigung gibt es nur auf Antrag, also über die Steuererklärung für das Jahr der Zahlung.
Riester-Zulage für 2024 beantragen
Wer einen Riester-Vertrag hat, bekommt die Zulagen nur auf Antrag. Der Antrag für ein Beitragsjahr muss bis zum Ende des zweiten folgenden Kalenderjahres beim Anbieter eingehen (§ 89 Abs. 1 Satz 1 EStG). Für das Beitragsjahr 2024 endet die Frist also am 31. Dezember 2026.
Hast du deinem Anbieter einmal einen Dauerzulagenantrag erteilt, beantragt er die Zulage jedes Jahr für dich (§ 89 Abs. 1a EStG). Prüfe trotzdem, ob die Zulagen auf dem Vertrag angekommen sind, vor allem nach einer Geburt oder einem Jobwechsel. Nach einer Heirat gilt das für jeden Vertrag einzeln: Der Dauerzulagenantrag deckt nur den Vertrag, für den er erteilt wurde. Mehr zur Einordnung des Produkts steht unter Riester-Rente.
Freiwillige Steuererklärung für 2022: letzte Chance
Bist du nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, kannst du freiwillig eine abgeben, etwa weil du Erstattungen erwartest. Dafür hast du vier Jahre Zeit: So lange darf das Finanzamt die Steuer festsetzen (§ 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO), und so lange muss deine Erklärung dort eingehen. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Steuer entstanden ist (§ 170 Abs. 1 AO), und die Einkommensteuer entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres (§ 36 Abs. 1 EStG).
Für das Jahr 2022 endet die Frist damit am 31. Dezember 2026. Den späteren Fristbeginn nach § 170 Abs. 2 AO gibt es nur, wenn eine Erklärung einzureichen ist, also bei einer Pflicht zur Abgabe. Wer verpflichtet ist, hat andere Fristen; diese Liste betrifft die freiwillige Erklärung.
Anfang Januar: Geld für die Vorabpauschale bereithalten
Für Fonds und ETFs, vor allem thesaurierende, kann eine Vorabpauschale anfallen. In Jahren ohne Wertzuwachs ist sie null, weil sie auf den Wertzuwachs des Jahres begrenzt ist (§ 18 Abs. 1 InvStG). Sie gilt am ersten Werktag des neuen Jahres als zugeflossen (§ 18 Abs. 3 InvStG) und zählt damit gegen den Freistellungsauftrag des neuen Jahres.
Reicht der nicht, darf die Bank die Steuer von deinem Konto einziehen (§ 44 Abs. 1 Satz 8 EStG). Stellst du das Geld nicht bereit, meldet sie das dem Finanzamt (§ 44 Abs. 1 Satz 10 EStG). Ein kleiner Puffer auf dem Verrechnungskonto zum Jahreswechsel oder ein ausreichender Freistellungsauftrag für das neue Jahr erspart dir diesen Umweg.
Die Liste zum Abhaken
Die Liste gibt es auch als PDF zum Ausdrucken, eine Seite mit den Paragrafen zu jedem Punkt.
- Bis 15. Dezember: Verlustbescheinigung beantragen, falls Verluste bei einer Bank und Gewinne im selben Verlusttopf bei einer anderen.
- Freistellungsaufträge mit den Erträgen des Jahres abgleichen und für das neue Jahr anpassen.
- Offene Handwerker- und Dienstleistungsrechnungen ins passende Jahr legen, unbar auf das Konto des Betriebs bezahlen.
- Riester: Zulagenantrag für 2024 bis 31. Dezember 2026 stellen oder Dauerzulagenantrag prüfen.
- Freiwillige Steuererklärung für 2022 bis 31. Dezember 2026 abgeben, wenn sich eine Erstattung lohnt.
- Zum Jahreswechsel Freistellungsauftrag für das neue Jahr prüfen oder Guthaben für die Vorabpauschale lassen.
Quellen
- § 43a Einkommensteuergesetz (Verlustbescheinigung, Abs. 3)
- § 20 Einkommensteuergesetz (Verlusttöpfe Abs. 6, Sparer-Pauschbetrag Abs. 9)
- § 11 und § 35a Einkommensteuergesetz (Abflussprinzip, Handwerkerleistungen)
- § 89 Einkommensteuergesetz (Antrag auf Altersvorsorgezulage)
- § 169 und § 170 Abgabenordnung (Festsetzungsfrist)
- § 18 Investmentsteuergesetz (Vorabpauschale)
- § 44a Einkommensteuergesetz (Freistellungsauftrag)
- § 44 Einkommensteuergesetz (Entrichtung der Kapitalertragsteuer)