Steuer

Verlustvortrag

Was ist ein verlustvortrag bei aktien?

Verlustvortrag bei Aktien und ETFs: Wie Banken Verluste in Folgejahre übernehmen, wann du eine Verlustbescheinigung brauchst und was beim Depotwechsel gilt.

Ein Verlustvortrag überträgt nicht ausgeglichene Kapitalverluste in spätere Jahre. Bei einer deutschen Bank bleibt der negative Saldo im passenden Verlustverrechnungstopf und wird automatisch mit späteren, verrechenbaren Gewinnen bei diesem Institut ausgeglichen. Beantragst du eine Verlustbescheinigung, wird der bescheinigte Verlust stattdessen über die Steuererklärung berücksichtigt. Die steuerliche Verrechnung bleibt dabei auf Einkünfte aus Kapitalvermögen beschränkt.

Einsteiger-Block

Du realisierst 2025 einen Aktienverlust von 3.000 € und hast keine Gewinne aus Aktienverkäufen. Die Bank kann den Verlust deshalb nicht ausgleichen und übernimmt 3.000 € in den Aktienverlusttopf des Folgejahres. Verkaufst du 2026 eine andere Aktie mit 2.000 € Gewinn, verrechnet die Bank diesen Gewinn mit dem Vortrag. Danach verbleiben 1.000 € Aktienverlust für spätere Jahre.

Ein ETF-Gewinn könnte den Aktienverlust nicht verbrauchen. Der Grund ist die besondere Beschränkung für Verluste aus der Veräußerung von Einzelaktien.

Verlustvortrag und Verlustverrechnung

Die Verlustverrechnung beschreibt, welche positiven und negativen Kapitalerträge miteinander verrechnet werden dürfen. Der Verlustvortrag beantwortet die nächste Frage: Was passiert mit einem negativen Rest, der am Jahresende übrig bleibt?

Bei der Bank wird dieser Rest ohne Verlustbescheinigung in das folgende Kalenderjahr übertragen. Im Veranlagungsverfahren mindern festgestellte Verluste die entsprechenden Kapitaleinkünfte späterer Jahre.

Die beiden bankinternen Verlusttöpfe

VerlusttopfWelche Verluste landen dort?Welche Gewinne können sie mindern?
AktienverlusttopfVerluste aus der Veräußerung von EinzelaktienNur Gewinne aus der Veräußerung von Einzelaktien
Allgemeiner VerlusttopfAndere negative Kapitalerträge, etwa aus Fonds, ETFs oder AnleihenGrundsätzlich positive Kapitalerträge, auch Aktienveräußerungsgewinne

Die Beschränkung ist asymmetrisch. Aktienverluste dürfen nicht mit Zinsen, Dividenden oder ETF-Gewinnen verrechnet werden. Ein Verlust aus dem allgemeinen Topf kann dagegen auch einen Aktiengewinn mindern. Die Bank berücksichtigt dabei die gesetzliche Verrechnungsreihenfolge.

Die Beschränkung für Aktienverluste und den Vortrag in spätere Veranlagungszeiträume regelt § 20 Absatz 6 EStG.

Was beim Depotwechsel gilt

Vollständiger Depotübertrag

Überträgst du alle Wertpapiere eines Depots auf ein anderes Depot bei einer inländischen Bank, kann die abgebende Bank den nicht ausgeglichenen Verlust auf dein Verlangen an die neue Bank melden. Der Verlusttopf wird dann zusammen mit dem vollständigen Depotübertrag fortgeführt. Prüfe im Übertragungsauftrag, ob du die Mitnahme der Verlusttöpfe ausdrücklich auswählen musst.

Teilübertrag oder mehrere Banken

Bei einem Teilübertrag wandert der Verlusttopf nicht einfach anteilig mit einzelnen Wertpapieren. Bleibt dein altes Depot bestehen, kann die bisherige Bank den Verlust dort weiterführen. Gewinne bei einer anderen Bank werden nicht automatisch institutsübergreifend verrechnet.

Verlustbescheinigung

Willst du Verluste einer Bank mit Gewinnen bei einer anderen Bank über die Steuererklärung verrechnen, beantragst du eine Verlustbescheinigung. Der unwiderrufliche Antrag muss der Bank bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres zugehen. Die Bank überträgt den bescheinigten Betrag dann nicht in das nächste Jahr, sondern setzt ihren entsprechenden Verlusttopf auf null. Du reichst die Bescheinigung mit der Steuererklärung ein. Verlustbescheinigung und Übertragung beim vollständigen Depotwechsel stehen in § 43a Absatz 3 EStG.

Verpasst du die Frist, ist der Verlust nicht verloren. Er bleibt bei der Bank und wird dort in das Folgejahr übertragen. Mit späteren passenden Gewinnen bei derselben Bank kann er weiter automatisch verrechnet werden.

Häufige Missverständnisse

Verfallen Kapitalverluste nach einigen Jahren?

Für den hier beschriebenen Vortrag privater Kapitalverluste gibt es keine feste Zahl von Jahren, nach der ein fortgeführter Rest automatisch verfällt. Er bleibt bestehen, bis passende Gewinne ihn verbrauchen oder eine Verlustbescheinigung die weitere Berücksichtigung in die Veranlagung verlagert.

Zieht eine Verlustbescheinigung den Topf zur neuen Bank um?

Nein. Die Bescheinigung ermöglicht die Berücksichtigung durch das Finanzamt. Ein bankinterner Topfübertrag ist ein anderer Vorgang und kommt bei einem vollständigen Depotübertrag auf Verlangen in Betracht.

Nutze ich einen Verlustvortrag durch weitere Verlustverkäufe?

Nein. Weitere realisierte Verluste vergrößern den Topf. Ein bestehender Vortrag wird durch passende realisierte Gewinne genutzt. Eine Verkaufsentscheidung sollte trotzdem zuerst wirtschaftlich sinnvoll sein und nicht allein der Steuer folgen.

Prüfe Verlustvorträge getrennt nach Aktien- und allgemeinem Topf sowie nach Bank. Wenn du passende Gewinne ohnehin realisieren möchtest, kann ein vorhandener Vortrag den Steuerabzug reduzieren. Vor einem Depotwechsel entscheidest du bewusst zwischen der Mitnahme beim vollständigen Übertrag und einer Verlustbescheinigung für die Steuererklärung. So bleibt der Verlust nutzbar, ohne dass du allein aus Steuergründen zusätzliche Risiken eingehst.

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