Du willst jeden Monat für dein Kind in einen ETF sparen. Dann musst du zuerst entscheiden, wem das Geld gehören soll: dem Kind ab der ersten Einzahlung oder weiterhin dir als Elternteil.
Diese Eigentumsfrage ist wichtiger als der oft beworbene Steuervorteil. Ein Depot auf den Namen des Kindes gehört dem Kind. Du verwaltest es während der Minderjährigkeit, darfst es aber nicht wie dein eigenes Vermögen behandeln. Mit 18 erhält dein Kind nicht erst ein Geschenk. Es übernimmt die alleinige Kontrolle über Vermögen, das ihm bereits gehört.
Ein Depot auf deinen Namen bleibt dagegen deins. Du entscheidest später, ob, wann und wie viel du überträgst. Dafür nutzt du bis zur Übertragung deine eigenen Steuerfreibeträge, und die spätere Übergabe ist eine Schenkung.
Kinderdepot oder Elterndepot
Entscheide zuerst über das Eigentum und erst danach über den Steuervorteil.
- Eigener Sparer-Pauschbetrag des Kindes
- 1.000 Euro
- BAföG-Vermögensfreibetrag vor 30
- 15.000 Euro
- 50 Euro im Monat über 18 Jahre, Modell
- rund 19.400 Euro
Zwei Modelle, zwei Eigentümer
Technisch kann in beiden Fällen derselbe breit gestreute ETF bespart werden. Der entscheidende Unterschied steht im Depotvertrag.
Depot auf den Namen des Kindes
Das Kind ist Depotinhaber und Eigentümer der für es gekauften Anteile. Die Eltern eröffnen und verwalten das Depot als gesetzliche Vertreter. Einzahlungen der Eltern oder Großeltern sind Zuwendungen an das Kind.
Das hat klare Folgen:
- Vermögen und Erträge sind dem Kind zugeordnet.
- Die Eltern handeln bis zur Volljährigkeit im Rahmen ihrer Vermögenssorge.
- Das Geld darf nicht wie eine Rücklage der Eltern behandelt werden.
- Mit 18 entscheidet das Kind allein über Depot und Verkaufserlöse.
Depot auf den Namen der Eltern
Hier sind die Eltern Depotinhaber und Eigentümer. Eine interne Beschriftung wie „für Emma“ oder ein getrennt geführtes Unterdepot ändert daran nichts.
Auch daraus folgen klare Konsequenzen:
- Die Eltern können Sparrate, Anlage und Verwendungszweck selbst ändern.
- Das Vermögen bleibt auch nach dem 18. Geburtstag des Kindes bei ihnen.
- Steuern fallen zunächst bei den Eltern an.
- Erst die spätere Übertragung von Geld oder Wertpapieren macht daraus Vermögen des Kindes.
Die Entscheidung lautet deshalb nicht zuerst „Wo spare ich Steuern?“, sondern „Soll dieser Betrag ab heute unwiderruflich meinem Kind gehören?“
Eigentum und Verfügung während der Minderjährigkeit
Zur elterlichen Sorge gehört nach § 1626 BGB auch die Sorge für das Vermögen des Kindes. Das macht die Eltern zu Verwaltern, nicht zu Eigentümern. § 1642 BGB verlangt für das verwaltete Geld eine Anlage nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung, soweit es nicht für Ausgaben bereitzuhalten ist.
Praktisch bedeutet das: Du darfst im Kinderdepot Anlageentscheidungen treffen, Sparraten anpassen oder Positionen wechseln, solange du im Interesse des Kindes handelst. Du darfst das Geld aber nicht für deinen Urlaub, deine Kredite oder deine Altersvorsorge verwenden. Auch ein vorübergehendes „Ausleihen“ widerspricht der Trennung zwischen deinem Vermögen und dem Vermögen des Kindes.
Bei einem Elterndepot gibt es diese Trennung nicht. Das Vermögen gehört dir. Du kannst es später für Ausbildung, Führerschein oder Wohnung einsetzen, musst es aber nicht zu einem bestimmten Termin übertragen.
Steuern: eigener Freibetrag, aber kein Gratisdepot
Kapitalerträge aus einem Kinderdepot werden dem Kind zugerechnet. Nach § 20 Abs. 9 EStG hat jede Person einen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro. Ein Freistellungsauftrag kann verhindern, dass die Bank innerhalb dieses Betrags Steuer einbehält.
Das kann vorteilhaft sein, wenn die Eltern ihren eigenen Pauschbetrag bereits ausschöpfen. Es macht das Kinderdepot aber nicht pauschal steuerfrei. Oberhalb des Pauschbetrags können weitere Regeln greifen. Dazu gehören je nach Einkommenssituation eine Steuererklärung oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung. Auch Vorabpauschalen, Ausschüttungen und realisierte Gewinne gehören in eine Gesamtbetrachtung.
Im Elterndepot werden die Erträge den Eltern zugerechnet. Dafür behalten sie die Kontrolle. Der steuerliche Vergleich hängt also nicht nur vom Depotwert ab, sondern auch davon, welche Freibeträge in der Familie tatsächlich noch frei sind und wann Gewinne realisiert werden.
Jede Einzahlung kann eine Schenkung sein
Zahlst du Geld in ein Kinderdepot ein, wendest du dem Kind Vermögen zu. Die Höhe des Freibetrags hängt davon ab, wer schenkt. Nach § 16 ErbStG kann ein Kind von jedem Elternteil grundsätzlich bis zu 400.000 Euro steuerfrei erhalten. Für eine Schenkung von Großeltern an ein Enkelkind beträgt der Freibetrag grundsätzlich 200.000 Euro. Eine besondere Ausnahme gilt für Kinder verstorbener Kinder. Nach § 14 ErbStG werden mehrere Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren zusammengerechnet. Ein Vater, eine Mutter und ein Großelternteil sind also jeweils getrennte schenkende Personen mit dem für ihre Beziehung geltenden Freibetrag.
Für einen gewöhnlichen kleinen Sparplan liegt die Summe meist weit unter diesem Freibetrag. Relevant wird die Regel dennoch, wenn gleichzeitig größere Geldbeträge, Immobilienanteile oder andere Vermögenswerte übertragen werden.
Beim Elterndepot entsteht durch die Einzahlung noch keine Schenkung an das Kind. Die Schenkung erfolgt erst, wenn Geld oder Wertpapiere tatsächlich übertragen werden. Auch dann zählen frühere Zuwendungen derselben Person im Zehnjahreszeitraum mit.
BAföG: Das Kinderdepot ist Vermögen des Kindes
Beantragt dein Kind später BAföG, wird sein Vermögen geprüft. § 29 BAföG nennt am 16.08.2026 einen Freibetrag von 15.000 Euro vor Vollendung des 30. Lebensjahres und 45.000 Euro ab Vollendung des 30. Lebensjahres. Für die meisten Studierenden ist damit die erste Grenze relevant.
Ein Kinderdepot gehört zum Vermögen des Kindes. Liegt das anrechenbare Gesamtvermögen über dem jeweiligen Freibetrag, kann das die Förderung mindern. Dabei zählt nicht nur das Depot, sondern die gesamte nach den BAföG-Regeln relevante Vermögenssituation zum maßgeblichen Zeitpunkt.
Ein echtes Elterndepot gehört dagegen nicht dem Kind. Es ist deshalb nicht allein wegen einer familiären Zwecknotiz Kindervermögen. Kurz vor einem Antrag Vermögen nur formal zu verschieben oder eine bereits vollzogene Schenkung rückgängig erscheinen zu lassen, ist aber keine saubere Gestaltung. Entscheidend sind die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse.
Die BAföG-Regeln in 15 oder 18 Jahren können anders aussehen. Sie sind ein Faktor für die heutige Entscheidung, aber keine belastbare Langfristprognose.
Familienversicherung: Erträge können wichtiger sein als der Depotwert
Die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung hängt nach § 10 SGB V unter anderem vom regelmäßigen Gesamteinkommen des Familienmitglieds ab. Die maßgebliche Grenze verändert sich. Deshalb nennt dieser Artikel bewusst keinen festen Eurobetrag.
Ein hoher Depotwert beendet die Familienversicherung nicht automatisch. Auch ein bloßer, noch nicht realisierter Kursgewinn ist für sich genommen kein laufendes Einkommen. Relevant können dagegen Ausschüttungen, Zinsen und steuerlich zu berücksichtigende realisierte Gewinne werden. Entscheidend ist das regelmäßig zu erwartende Gesamteinkommen. Wie Pauschbeträge, schwankende Erträge und einzelne Ertragsarten im konkreten Fall berücksichtigt werden, solltest du vor größeren Verkäufen mit der Krankenkasse klären.
Bei einem Elterndepot sind die Erträge den Eltern zugeordnet und erhöhen nicht das Einkommen des Kindes. Das kann ein praktischer Unterschied sein, darf aber nicht mit einer nur zum Schein beibehaltenen Eigentümerstellung verwechselt werden.
Was am 18. Geburtstag passiert
Mit der Volljährigkeit endet die elterliche Vermögenssorge. Das Kinderdepot wechselt nicht den Eigentümer, denn Eigentümer war das Kind schon vorher. Es wechselt die Kontrolle.
§ 1698 BGB verpflichtet die Eltern bei Ende der Vermögenssorge dazu, das Vermögen herauszugeben und auf Verlangen über die Verwaltung Rechenschaft abzulegen. Für ein Depot bedeutet das praktisch: Das volljährige Kind erhält den alleinigen Zugang und kann halten, verkaufen oder das Geld anderweitig verwenden.
Die entscheidende Vorbereitung ist deshalb keine technische Sperre, sondern finanzielle Bildung. Zeig deinem Kind früh, was im Depot liegt, warum Kurse schwanken und wofür der langfristige Plan gedacht ist. Wie ein langfristiger Sparplan praktisch aufgebaut wird, zeigt der Artikel ETF-Sparplan einrichten.
Im Elterndepot passiert am 18. Geburtstag nichts Automatisches. Du kannst anschließend Geld schenken, Wertpapiere übertragen oder weiter selbst verwalten. Diese Flexibilität ist der Hauptvorteil und zugleich die Verpflichtung, die spätere Übergabe klar zu planen.
Modellrechnung: 50 Euro im Monat über 18 Jahre
Wie groß kann ein kleiner Sparplan werden? Die folgende Rechnung ist eine Annahme, keine Prognose:
- 50 Euro Einzahlung am Ende jedes Monats
- 18 Jahre oder 216 Einzahlungen
- 6 Prozent nominale Rendite pro Jahr, monatlich gerechnet
- keine Kosten, Steuern oder Unterbrechungen
Unter diesen Annahmen entstehen rund 19.400 Euro. Davon sind 10.800 Euro eigene Einzahlungen und rund 8.600 Euro modellierter Wertzuwachs.
Die Rechnung zeigt den Zinseszins, nicht das Ergebnis eines konkreten ETF. Tatsächliche Renditen schwanken, und Kosten sowie Steuern senken den Endwert. Ob die 19.400 Euro mit 18 dem Kind oder weiterhin den Eltern gehören, entscheidet nicht die Mathematik. Das entscheidet der Name im Depotvertrag.
Entscheidungstabelle
| Frage | Kinderdepot | Elterndepot |
|---|---|---|
| Wem gehört das Vermögen heute? | Dem Kind | Den Eltern |
| Wer verwaltet bis 18? | Eltern im Rahmen der Vermögenssorge | Eltern als Eigentümer |
| Wer verfügt ab 18? | Das Kind allein | Weiterhin die Eltern |
| Wessen Sparer-Pauschbetrag gilt? | Der des Kindes | Der der Eltern |
| Kann das Depot BAföG-Vermögen des Kindes sein? | Ja | Grundsätzlich nicht, solange es wirklich Elternvermögen bleibt |
| Können Erträge die Familienversicherung des Kindes berühren? | Ja, je nach Gesamteinkommen | Nicht als Einkommen des Kindes |
| Ist eine spätere Übertragung nötig? | Nein | Ja, wenn das Kind Eigentümer werden soll |
| Ist die Übergabe später eine Schenkung? | Einzahlungen sind bereits Zuwendungen | Ja, bei der späteren Übertragung |
Checkliste vor der Eröffnung
- Soll das Geld ab der ersten Einzahlung unwiderruflich dem Kind gehören?
- Akzeptierst du, dass dein Kind ab 18 allein darüber entscheidet?
- Sind die eigenen und der kindliche Sparer-Pauschbetrag tatsächlich unterschiedlich ausgelastet?
- Könnten BAföG oder Familienversicherung in den nächsten Jahren konkret relevant werden?
- Gibt es weitere Schenkungen derselben Person, die in den Zehnjahreszeitraum fallen?
- Soll das Geld zwingend einem Zweck vorbehalten bleiben?
- Kannst du deinem Kind den Depotstand und die Risiken altersgerecht erklären?
Wenn du das Geld heute wirklich schenken willst, ist das Kinderdepot die klare Konstruktion. Wenn du Zeitpunkt, Betrag oder Zweck der späteren Hilfe offenhalten willst, passt das Elterndepot besser. Eine Aufteilung ist ebenfalls möglich: ein kleiner, transparent begleiteter Sparplan im Namen des Kindes und eine flexible Rücklage bei den Eltern.
Das Fazit bleibt einfach: Entscheide zuerst über das Eigentum und erst danach über den Steuervorteil. Ein zusätzlicher Freibetrag kann Geld sparen. Die Verfügungsgewalt über das gesamte Depot wiegt meist schwerer.
Wie du einen Sparplan technisch einrichtest, erklärt der Artikel ETF-Sparplan einrichten. Die Eigentumsentscheidung solltest du vorher getroffen haben.
Quellen
- § 1626 BGB: Elterliche Sorge
- § 1642 BGB: Anlegung von Geld
- § 1698 BGB: Herausgabe des Kindesvermögens und Rechnungslegung
- § 20 EStG: Einkünfte aus Kapitalvermögen und Sparer-Pauschbetrag
- § 29 BAföG: Freibeträge vom Vermögen
- § 10 SGB V: Familienversicherung
- § 16 ErbStG: Freibeträge
- § 14 ErbStG: Berücksichtigung früherer Erwerbe