Mechanismus

Beitragsbemessungsgrenze (BBG)

Beitragsbemessungsgrenze 2026 rv kv sachsen unterschied?

Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2026 erklärt: 8.450 Euro RV/ALV, 5.812,50 Euro KV/PV monatlich. Deckel-Mechanik, jährliche Fortschreibung und warum der BBG-Sprung 2026 höhere Gehälter belastet.

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist die Obergrenze des Arbeitsentgelts, bis zu dem Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden. Lohnteile oberhalb der BBG sind beitragsfrei. Sie wird jährlich durch die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung neu festgesetzt und folgt im Wesentlichen der Lohnentwicklung. 2026 liegt die BBG für die Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 8.450 Euro monatlich (101.400 Euro jährlich), für die Kranken- und Pflegeversicherung bei 5.812,50 Euro monatlich (69.750 Euro jährlich).

Einsteiger-Block

Stell dir vor, du verdienst 9.000 Euro brutto im Monat. Dein Rentenversicherungsbeitrag wird nicht auf die vollen 9.000 Euro berechnet, sondern nur auf 8.450 Euro (Stand 2026). Die restlichen 550 Euro sind beitragsfrei. Für jemanden mit 3.000 Euro Brutto spielt die Grenze dagegen keine Rolle, weil er ohnehin darunter liegt. Genau hier entsteht der Verteilungseffekt der BBG-Anhebung: wer über der Grenze verdient, spürt jeden Sprung voll, wer darunter bleibt, merkt davon nichts.

Die zwei Beitragsbemessungsgrenzen

Es gibt nicht eine BBG, sondern zwei, die getrennt fortgeschrieben werden:

BBG2025 monatlich2026 monatlichbetrifft
RV/ALV (allgemeine Renten- und Arbeitslosenversicherung)8.050 Euro8.450 EuroRenten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge
KV/PV (Kranken- und Pflegeversicherung)5.512,50 Euro5.812,50 EuroKranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

Die KV/PV-Grenze liegt deutlich unter der RV/ALV-Grenze. Wer zwischen 5.812,50 und 8.450 Euro verdient, ist in der Kranken- und Pflegeversicherung bereits an der Deckelgrenze, in der Rentenversicherung aber noch voll beitragspflichtig.

Deckel-Mechanik: was der Sprung 2026 kostet

Der BBG-Sprung von 2025 auf 2026 erhöht die beitragspflichtigen Lohnteile, ohne dass ein Beitragssatz steigt. Die Mechanik lässt sich für 2026 genau nachrechnen:

EffektRechnungmonatliche Mehrbelastung (AN)
RV/ALV: 400 Euro mehr bis zur neuen Grenze400 Euro × 10,6 % AN-Anteil (RV 18,6 + ALV 2,6, je Hälfte)rund 42 Euro
KV/PV: 300 Euro mehr bis zur neuen Grenze300 Euro × 11,15 % AN-Anteil (KV 8,75 + PV 2,4 kinderlos)rund 33 Euro

Wer oberhalb beider Grenzen verdient, zahlt 2026 rund 75 Euro mehr im Monat an Sozialabgaben, ohne dass ein einzelner Beitragssatz gestiegen ist. Unterhalb der KV/PV-Grenze merkt man davon nichts. Der Effekt ist also ein Umverteilungseffekt nach Gehaltshöhe.

Fortschreibung: warum die BBG jedes Jahr steigt

Die BBG wird so angepasst, dass das Beitragsaufkommen ungefähr konstant bleibt, wenn die Löhne steigen. Steigen die Durchschnittslöhne, steigt die BBG im Folgejahr nach. Das ist kein politischer Willkürakt, sondern eine automatische Kopplung an die Lohnentwicklung. Seitenwirkung: bei Gehältern oberhalb der Grenze wächst der beitragspflichtige Lohnteil jedes Jahr, der Beitragssatz bleibt gleich, der absolute Beitrag steigt.

Seit 2025 gilt auch in der Renten- und Arbeitslosenversicherung ein bundeseinheitlicher Wert; die frühere Trennung in eine Ost- und eine West-Grenze ist entfallen. Für die Kranken- und Pflegeversicherung war der Wert schon vorher bundeseinheitlich.

BBG und Lohnsteuer: die Vorsorgepauschale

Die BBG wirkt nicht nur über die Sozialabgaben, sondern auch über die Lohnsteuer. Die Vorsorgepauschale im BMF-Programmablaufplan enthält die tatsächlichen Arbeitnehmer-Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, berechnet auf der jeweiligen BBG. Steigt die BBG, steigt die Vorsorgepauschale, und das zu versteuernde Einkommen sinkt. Das mildert den BBG-Schlag für höhere Gehälter leicht, weil ein Teil der höheren Abgaben über die niedrigere Lohnsteuer zurückkommt. Dieser Rückkopplungseffekt steckt im PAP automatisch drin.

Häufige Fragen

Ist die Beitragsbemessungsgrenze dasselbe wie die Jahresarbeitsentgeltgrenze?

Nein. Die BBG begrenzt, auf welchen Lohnteil Beiträge erhoben werden. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) entscheidet, ob du als Angestellter überhaupt in der GKV pflichtversichert bleibst oder in die PKV wechseln darfst. Die JAEG liegt 2026 bei 77.400 Euro jährlich und damit über der KV/PV-BBG von 69.750 Euro. Die Trennung gibt es seit 2003.

Zahle ich oberhalb der BBG gar keine Sozialversicherung mehr?

Nein, nur der Lohnteil oberhalb der Grenze ist beitragsfrei. Bis zur Grenze zahlst du den vollen Beitrag. Ein Gehalt von 10.000 Euro bedeutet 2026: auf 8.450 Euro zahlst du RV/ALV voll, auf 5.812,50 Euro KV/PV voll, der Rest ist beitragsfrei.

Warum gibt es zwei verschiedene BBG-Werte?

Weil Renten- und Krankenversicherung unterschiedliche Finanzierungslogiken haben. Die RV-BBG orientiert sich am Durchschnittsentgelt der Rentenversicherung, die KV/PV-BBG an einem niedrigeren Referenzwert. Historisch lagen beide mal gleich, wurden aber 2003 getrennt.

Häufiger Irrtum: „Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze zahlt man keine Sozialversicherung mehr.” Stimmt nicht, man zahlt nur auf den Teil oberhalb nicht mehr. Der BBG-Sprung 2026 erhöht die Last für höhere Gehälter spürbar, obwohl kein Beitragssatz steigt, während unterhalb der Grenze alles unverändert bleibt. Wer sein Netto 2025 gegen 2026 vergleichen will, muss die BBG-Sprünge separat sehen, sonst erklärt sich das Minus oberhalb der Grenze nicht. Den vollständigen Netto-Vergleich mit Zerlegung in Steuer- und Abgaben-Effekt zeigt der Deltaeffekt-Rechner.

Netto-Delta 2026 Rechner

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