Zusatzbeitrag
Was ist der zusatzbeitrag der krankenkasse?
Zusatzbeitrag erklärt: was deine Krankenkasse über 14,6 Prozent hinaus verlangt, wie der Durchschnittswert 2027 entsteht, wer ihn zahlt und wann du bei einer Erhöhung wechseln kannst.
Der Zusatzbeitrag ist der Teil des Krankenkassenbeitrags, den jede gesetzliche Krankenkasse zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent selbst festlegt. Er wird wie der allgemeine Beitrag bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben und bei Beschäftigten je zur Hälfte von dir und deinem Arbeitgeber getragen.
Einsteiger-Block
Dein Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung hat zwei Teile. Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent ist bei allen Kassen gleich (§ 241 SGB V). Reicht das Geld nicht, erhebt jede Kasse einen eigenen Zusatzbeitrag. Er ist der Teil, in dem sich die Kassen preislich unterscheiden.
Davon zu trennen ist der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz. Ihn legt das Bundesgesundheitsministerium jedes Jahr fest, nachdem der Schätzerkreis Einnahmen und Ausgaben der Krankenkassen für das Folgejahr prognostiziert hat. Für 2026 waren es 2,9 Prozent, für 2027 hat das Ministerium am 30. Oktober 2026 ebenfalls 2,9 Prozent festgelegt. Dieser Wert ist eine Rechengröße, kein Preis: Was du zahlst, bestimmt deine Kasse, und ihr Satz kann darüber oder darunter liegen. Direkt gilt der Durchschnitt nur für einige Gruppen, etwa für Menschen, die Grundsicherungsgeld beziehen, oder für Auszubildende mit sehr geringer Vergütung (§ 242 Abs. 3 SGB V). Außerdem ist er Maßstab für die Obergrenze im Basistarif der PKV.
Wer den Zusatzbeitrag zahlt
Als Beschäftigte oder Beschäftigter teilst du ihn mit deinem Arbeitgeber, jeder trägt die Hälfte (§ 249 SGB V). Bei Rentnerinnen und Rentnern übernimmt die Rentenversicherung die Hälfte auf die gesetzliche Rente, mehr dazu unter Krankenversicherung der Rentner. Freiwillig Versicherte, also auch die meisten gesetzlich versicherten Selbstständigen, zahlen ihn allein (§ 250 Abs. 2 SGB V).
Erhoben wird der Zusatzbeitrag nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Sie liegt 2026 bei 5.812,50 Euro im Monat. Für 2027 sieht die Rechengrößenverordnung 6.375 Euro vor, die Zustimmung des Bundesrats ist für den 20. November 2026 vorgesehen (Stand November 2026).
Wenn deine Kasse erhöht
Erhöht deine Kasse ihren Zusatzbeitrag, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Du kannst bis zum Ablauf des Monats kündigen, für den der höhere Satz erstmals gilt (§ 175 Abs. 4 SGB V). Bei einer Erhöhung zum 1. Januar ist das der 31. Januar. Die sonst geltende Bindung von zwölf Monaten spielt dann keine Rolle.
Sofort raus bist du damit nicht. Die Kündigung wirkt zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats, gerechnet ab dem Monat, in dem du sie erklärst. Kündigst du im Januar, endet deine Mitgliedschaft also Ende März, und bis dahin zahlst du den erhöhten Satz. Selbst kündigen musst du nicht: Trittst du einer neuen Kasse bei, ersetzt deren Meldung an die alte Kasse deine Kündigung.
Eine Pflicht deiner Kasse, dich in einem gesonderten Schreiben auf dieses Kündigungsrecht hinzuweisen, steht nicht mehr im Gesetz (Stand November 2026). Prüfe deshalb im Dezember selbst, welchen Satz deine Kasse für das neue Jahr verlangt. Der GKV-Spitzenverband muss dafür eine laufend aktualisierte Übersicht aller Zusatzbeitragssätze im Internet veröffentlichen (§ 242 Abs. 5 SGB V).
Fortgeschrittene-Ebene
Was ein Unterschied von 0,6 Prozentpunkten in Euro bedeutet, zum Beispiel 2,9 gegenüber 3,5 Prozent, mit deinem Anteil als Beschäftigte oder Beschäftigter:
| Beitragspflichtiges Entgelt pro Monat | Unterschied gesamt | dein Anteil pro Monat | dein Anteil pro Jahr |
|---|---|---|---|
| 4.000 € | 24,00 € | 12,00 € | 144,00 € |
| 5.812,50 € (Grenze 2026) | 34,88 € | 17,44 € | 209,25 € |
| 6.375,00 € (Grenze 2027, geplant) | 38,25 € | 19,13 € | 229,50 € |
Bei einer gesetzlichen Rente von 1.500 Euro macht derselbe Unterschied 9 Euro im Monat aus, dein Anteil sind 4,50 Euro. Den Effekt auf dein Netto rechnest du mit dem Netto-Delta-Rechner, in den du den Satz deiner Kasse eintragen kannst. Ob sich die private Krankenversicherung trotz aller Beitragssteigerungen lohnt, prüft der PKV-vs-GKV-Rechner.
Häufige Missverständnisse
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist nicht dein Beitrag. Er ist eine Orientierung, deine Kasse setzt ihren eigenen Satz.
Du musst nicht zwölf Monate warten, wenn deine Kasse erhöht. Das Sonderkündigungsrecht gilt unabhängig davon, wie lange du schon Mitglied bist.
Ein Kassenwechsel hilft gegen einen hohen Zusatzbeitrag deiner Kasse. Gegen eine steigende Beitragsbemessungsgrenze hilft er nicht, die trifft alle Kassen gleich.
Der Durchschnitt von 2,9 Prozent ist eine Rechengröße, kein Preis. Vergleiche den Satz deiner Kasse jedes Jahr im Dezember mit der Übersicht des GKV-Spitzenverbands, denn einen Hinweisbrief schuldet dir deine Kasse nicht mehr. Ein halber Prozentpunkt kostet dich an der Beitragsbemessungsgrenze 2026 rund 174 Euro im Jahr.