Netzentgelte
Was sind netzentgelte beim strompreis?
Netzentgelte erklärt: was du mit jeder Kilowattstunde für das Stromnetz zahlst, warum sie je nach Wohnort verschieden sind und warum ein Anbieterwechsel diesen Teil des Strompreises nicht senkt.
Netzentgelte sind die Entgelte, die dein Stromlieferant dem örtlichen Netzbetreiber für die Nutzung des Stromnetzes zahlt und über deinen Strompreis an dich weitergibt. Sie hängen vom Netzgebiet ab, in dem du wohnst, und lassen sich durch einen Anbieterwechsel nicht beeinflussen.
Einsteiger-Block
Dein Strompreis besteht aus mehreren Bausteinen. Nur einer davon gehört wirklich deinem Anbieter: der Versorgeranteil für Beschaffung, Vertrieb und Marge. Das Energiewirtschaftsgesetz definiert ihn als den Preisanteil, der nach Abzug der Umsatzsteuer und der gesetzlich festgelegten Belastungen übrig bleibt (§ 3 Nr. 106 EnWG). Zu diesen Belastungen gehören die Netzentgelte, die Entgelte für den Messstellenbetrieb, die Konzessionsabgabe, mehrere Umlagen und die Stromsteuer.
Der nicht beeinflussbare Teil ist groß. Laut Monitoringbericht der Bundesnetzagentur lag er zum Stichtag 1. April 2025 bei rund 60 Prozent des durchschnittlichen Haushaltspreises. Die Netzentgelte sind darin einer der größten Posten.
Auf deiner Stromrechnung müssen die Netzentgelte gesondert ausgewiesen sein, getrennt von den Entgelten des Messstellenbetreibers (§ 40 Abs. 3 EnWG). Den Netzbetreiber findest du dort oft nur als Codenummer. Er ergibt sich aus deinem Wohnort, nicht aus deinem Vertrag.
Wer sie festlegt und wann
Die Netzentgelte setzt der jeweilige Netzbetreiber fest, unter Aufsicht der Regulierungsbehörden. Er muss die Entgelte für das Folgejahr spätestens zum 15. Oktober im Internet veröffentlichen; stehen sie bis dahin noch nicht fest, veröffentlicht er die voraussichtliche Höhe (§ 20 Abs. 1 EnWG). Eine gesetzliche Frist, nach der die endgültigen Werte zum 1. Januar feststehen müssen, gibt es nicht. In der Praxis werden neue Netzentgelte meist zum Jahreswechsel wirksam.
Weil Netzausbau, Fläche und Kundenzahl je Netzgebiet verschieden sind, unterscheiden sich auch die Entgelte. Zwei Haushalte mit identischem Tarif beim selben Anbieter können deshalb unterschiedlich viel zahlen, wenn sie in verschiedenen Netzgebieten wohnen.
Stand 2026 und 2027
2026 hat der Bund den Übertragungsnetzbetreibern einmalig einen Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro gezahlt (§ 24c EnWG). Laut Statistischem Bundesamt sank der durchschnittliche Haushaltsstrompreis im ersten Halbjahr 2026 auf 37,97 Cent je Kilowattstunde, ein wichtiger Grund waren die niedrigeren Netzentgelte. Für 2027 bis 2029 liegt ein Gesetzentwurf mit 5,525 Milliarden Euro pro Jahr vor, beschlossen ist er nicht (Stand November 2026). Was das für deinen Preisbrief bedeutet, erklärt der Artikel zur Strompreiserhöhung 2027.
Fortgeschrittene-Ebene
Für steuerbare Geräte wie Wallboxen und Wärmepumpen gibt es reduzierte und zeitvariable Netzentgelte nach § 14a EnWG. Beim Vergleich eines dynamischen Tarifs mit einem Festpreistarif kürzen sich die Netzentgelte nur dann heraus, wenn beide Angebote dasselbe Netzentgeltmodell nutzen. Unterschiedliche Modelle brauchen eine eigene Rechnung, siehe Dynamischer Stromtarif und den Strom-Delta-Rechner.
Was ein günstigerer Anbieter tatsächlich spart, zeigt eine Überschlagsrechnung mit den Werten der Bundesnetzagentur:
| Eingabe | Wert |
|---|---|
| durchschnittlicher Haushaltspreis (1. April 2025) | 40,05 ct/kWh |
| nicht beeinflussbarer Anteil | rund 60 % |
| beeinflussbarer Anteil | rund 16 ct/kWh |
| Versorgeranteil 10 % günstiger | rund 1,6 ct/kWh weniger |
| Ersparnis bei 3.500 kWh im Jahr | rund 56 € |
Ein um zehn Prozent günstigerer Versorgeranteil senkt den Gesamtpreis also nur um rund vier Prozent. Das lohnt sich trotzdem, aber die großen Blöcke bleiben, wo sie sind.
Häufige Missverständnisse
Ein günstigerer Anbieter senkt deine Netzentgelte nicht. Sie bleiben gleich, solange du im selben Netzgebiet wohnst.
Netzentgelte sind keine Steuer. Sie sind ein reguliertes Entgelt für Bau, Betrieb und Ausbau des Stromnetzes.
Eine Preisgarantie schützt nicht automatisch vor steigenden Netzentgelten. Eine Preisgarantie im Sinne von § 41a Abs. 4 EnWG bezieht sich auf den Versorgeranteil. Was dein Vertrag darüber hinaus zusagt, steht in den Vertragsbedingungen.
Vergleiche Stromangebote immer für dein Netzgebiet und schau auf den Versorgeranteil, denn nur er ist Verhandlungsmasse. Wer an die Netzentgelte selbst heranwill, braucht einen anderen Hebel, etwa § 14a EnWG bei Wallbox oder Wärmepumpe.