Steuer

Steueroptimale Entnahmereihenfolge

Entnahme depot steuer optimieren?

Steueroptimale Entnahmereihenfolge: Freistellungsauftrag jährlich ausschöpfen, Günstigerprüfung nutzen, Verluste zuerst verrechnen. Diese drei Regeln sparen über 20 Jahre Entnahme mehr als jede Produktoptimierung.

Die steueroptimale Entnahmereihenfolge beschreibt, in welcher Reihenfolge Kapital aus verschiedenen Quellen entnommen werden sollte, um die Steuerlast in der Entsparphase zu minimieren. Das deutsche Steuerrecht bietet mehrere parallele Mechanismen, etwa Freistellungsauftrag, Günstigerprüfung, Verlustverrechnung, Teilfreistellung und Vorabpauschale-Anrechnung, die sich je nach Entnahmereihenfolge unterschiedlich stark auf den Netto-Entnahmebetrag auswirken. Wer diese Hebel nicht aktiv nutzt, überlässt dem Zufall, wie viel vom Depot tatsächlich ankommt.

Einsteiger-Block

Ein Ehepaar im Ruhestand hat folgende Situation:

  • Renteneinnahmen: 28.000 Euro p.a. (bereits versteuert als Einkommen)
  • Depot: 600.000 Euro mit Gesamtkostenbasis von 240.000 Euro (60 % unrealisierte Gewinne)
  • Geplante Zusatzentnahme: 24.000 Euro p.a. aus dem Depot

Naiver Ansatz: Sie verkaufen gleichmäßig Anteile. Auf 24.000 Euro Verkaufserlös entfallen proportional 60 % Gewinn = 14.400 Euro Bruttogewinn. Nach Teilfreistellung (30 % für Aktienfonds): 14.400 × 0,70 = 10.080 Euro steuerpflichtig. Steuer: 10.080 × 26,375 % = 2.659 Euro p.a.

Optimierter Ansatz: Folgende Schritte in Reihenfolge anwenden:

  1. Freistellungsauftrag ausschöpfen (2.000 Euro für Ehepaar) → spart bis zu 527 Euro Steuern p.a.
  2. Günstigerprüfung beantragen (wenn Gesamteinkommen < ca. 36.000 Euro für Ehepaar inkl. Kapitalerträge) → evtl. niedrigerer Steuersatz als 25 %
  3. Verlustverrechnungstopf zuerst nutzen → Verluste gegen Gewinne verrechnen, bevor Gewinne besteuert werden

Ergebnis: In einem optimierten Jahr können bis zu 1.500–2.500 Euro Steuer vermieden werden. Über 20 Jahre: 30.000–50.000 Euro Gesamtersparnis, ohne andere Strategie zu verändern.

Die sieben Prinzipien der steueroptimalen Entnahme

1. Freistellungsauftrag vollständig ausschöpfen

Der Sparerpauschbetrag (1.000 Euro Single, 2.000 Euro Ehepaar) ist der einzige steuerfreie Puffer für Kapitalerträge. Nicht genutzter Betrag verfällt am Jahresende und kann nicht übertragen werden.

Effektiver Gewinn, der steuerfrei realisierbar ist: Bei 30 % Teilfreistellung für Aktienfonds sind 1.000 Euro steuerpflichtiger Gewinn = 1.000 / 0,70 = 1.429 Euro Bruttogewinn steuerfrei realisierbar.

Praxis: Wenn keine Ausschüttungen den Freibetrag füllen, im Dezember gezielt Gewinne bis zum Freibetrag realisieren und sofort zurückkaufen.

2. Verlustverrechnungstopf zuerst nutzen

Aufgebaute Verluste im Broker-Verlustverrechnungstopf reduzieren steuerpflichtige Gewinne direkt. Verluste sollten immer vor der Realisierung von Gewinnen eingesetzt werden, nie danach.

3. Günstigerprüfung jährlich prüfen

Wenn das Gesamteinkommen (Rente + Kapitalerträge + sonstige Einkünfte) unterhalb des Grundfreibetrags bzw. so niedrig ist, dass der persönliche Grenzsteuersatz unter 25 % liegt, ist die Abgeltungsteuer höher als die tatsächlich geschuldete Einkommensteuer.

In diesem Fall: Anlage KAP in der Steuererklärung ausfüllen und Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt prüft automatisch, welche Methode günstiger ist. Das Ergebnis kann zu einer Steuererstattung führen.

Grobe Orientierungsschwelle 2024/2025 (Ehepaar): Wenn das zu versteuernde Gesamteinkommen inkl. aller Kapitalerträge unter ca. 42.000–48.000 Euro bleibt, kann die Günstigerprüfung vorteilhaft sein.

4. Vorabpauschale-Anrechnung im Blick behalten

Jedes Jahr, in dem ein thesaurierender ETF gehalten wurde, wurde Vorabpauschale gezahlt (sofern der Basiszins positiv war). Dieser gezahlte Betrag erhöht die steuerliche Kostenbasis des ETFs beim Broker, der zu versteuernde Gewinn beim Verkauf wird entsprechend reduziert.

Wichtig: Kontrolliere bei älteren Positionen, dass der Broker die Vorabpauschale korrekt in der Kostenbasis berücksichtigt hat. Fehler hier führen zu Doppelbesteuerung.

5. FIFO-Reihenfolge strategisch planen

Beim selben Broker gilt FIFO (First In, First Out). Die ältesten Anteile, typischerweise die mit dem niedrigsten Kaufpreis und damit dem höchsten Gewinn, werden immer zuerst verkauft. Das maximiert die Steuerlast.

Lösung: Positionen, die möglichst lange nicht verkauft werden sollen (älteste, größte unrealisierte Gewinne), auf Depot A halten. Neuere Positionen mit niedrigem unrealisierten Gewinn auf Depot B. Entnahmen aus Depot B steuern.

6. Depot-Aufteilung für FIFO-Flexibilität

Ein Übertrag (Depotübertrag) von Broker A zu Broker B überträgt die Original-Kaufpreise (Anschaffungskosten). Damit kannst du gezielt Positionen mit günstiger Kostenbasis in ein separates Entnahme-Depot legen.

7. Entnahmezeitpunkt und Einkommenssituation koordinieren

Im ersten Rentenjahr ist das Einkommen oft niedriger als in späteren Jahren (bevor Rentenerhöhungen und eventuelle Nebeneinkünfte wirken). Das kann das Fenster für günstigere Günstigerprüfung sein. Höhere Entnahmen in diesen Jahren und niedrigere in späteren kann die Gesamtsteuerlast reduzieren.

Fortgeschrittene-Ebene

Teilfreistellung und effektiver Steuersatz

Für Aktienfonds-ETFs (≥ 51 % Aktien): 30 % Teilfreistellung bedeutet, dass nur 70 % des Gewinns steuerpflichtig ist. Der effektive Steuersatz auf Gewinne aus Aktien-ETFs beträgt damit:

  • 26,375 % × 0,70 = 18,46 % auf den Bruttogewinn (bei vollem Abgeltungsteuersatz)
  • Bei Günstigerprüfung mit Grenzsteuersatz 15 %: 15 % × 0,70 = 10,5 %

Kirchensteuer einrechnen

Kirchensteuerpflichtige zahlen effektiv ca. 27,8 % auf Kapitalerträge (26,375 % + Kirchensteuereffekt). Das erhöht den Vorteil aller Steueroptimierungsmaßnahmen proportional.

Timing und Marktphasen

Gewinne in einem Drawdown-Jahr zu realisieren (Verkauf bei niedrigem Kurs) reduziert die absolute Steuerlast, auch wenn die Rendite niedriger ist. Wenn du 2022 statt 2021 entnommen hättest, wäre dein absoluter Gewinn kleiner gewesen, und damit deine Steuer. Entnahmeflex ibilität hat steuerlichen Wert.

Günstigerprüfung: Verdeckter Effekt auf Kirchensteuer

Wenn die Günstigerprüfung greift und Kapitalerträge in die Einkommensteuer einbezogen werden, beeinflusst das auch die Berechnung der Kirchensteuer. Dieser Effekt kann positiv oder negativ sein, bei genauen Berechnungen Steuerberater hinzuziehen.

Fehlinterpretation 1: „Das Finanzamt regelt das automatisch.”

Nein. Der Freistellungsauftrag muss aktiv beim Broker gestellt werden. Die Günstigerprüfung muss in der Steuererklärung beantragt werden. Die Verlustbescheinigung muss bis 15. Dezember des jeweiligen Jahres beim Broker beantragt werden. Keine dieser Optimierungen erfolgt automatisch.

Fehlinterpretation 2: „Bei 1.000 Euro Freibetrag lohnt der Aufwand nicht.”

Bei 1.000 Euro Freibetrag für Einzelpersonen beträgt die jährliche Steuerersparnis maximal 1.000 × 70 % × 26,375 % = 184,63 Euro. Über 30 Jahre sind das über 5.500 Euro, zuzüglich der Zinseszins-Wirkung, weil jedes nicht gezahlte Euro im Depot weiterarbeitet.

Steueroptimierung in der Entnahmephase ist kein Thema für Steuerexperten. Sie ist ein Thema für jeden Anleger, der drei Grundregeln konsequent anwendet: Erstens, nutze den Freistellungsauftrag jedes Jahr vollständig aus. Zweitens, prüfe jährlich die Günstigerprüfung über die Anlage KAP. Drittens, realisiere Verluste, bevor du Gewinne realisierst. Diese drei Handlungen kosten zusammen weniger als zwei Stunden pro Jahr. Über 20 Jahre akkumulieren sie zu einem Betrag, der eine mehrjährige Sparleistung übersteigt, allein durch bessere Nutzung des vorhandenen Steuerrahmens, ohne eine einzige Investitionsentscheidung zu verändern.