Betriebliche Altersvorsorge: leider für die meisten ein Verlustgeschäft

15 % AG-Zuschuss klingt nach Geschenk, ist aber meist zu wenig. Wir rechnen vor, wie viel Netto-Rente du gegenüber einem ETF-Sparplan verlierst.

200 € pro Monat brutto, 32 Jahre lang, gesetzlicher 15 %-Arbeitgeberzuschuss. Am Ende stehen 58.065 € netto aus der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Ein ETF-Sparplan, der nur den Netto-Aufwand von 86,50 €/Monat investiert, liefert im selben Zeitraum 82.729 € netto. Die Differenz: 24.663 € weniger für den bAV-Sparer. Bei einem Gutverdiener, der die volle sozialversicherungsfreie Quote ausschöpft, wächst die Lücke auf über 92.000 €.

Früher war die betriebliche Altersvorsorge ein echtes Geschenk: Arbeitgeber zahlten 50 bis 100 % obendrauf, Garantiezinsen lagen bei 4 %, Verwaltungskosten waren niedrig. Heute sind die Garantiezinsen auf 1,0 % gefallen, die Effektivkosten typischer Direktversicherungen liegen bei 1,2 bis 1,8 % pro Jahr, und der Arbeitgeberzuschuss ist seit 2022 für Bestandsverträge und ab 2025 vollständig gesetzlich auf mindestens 15 % festgelegt. Aus Sicht der meisten Arbeitgeber heißt das: 15 % reicht, mehr wird nicht verhandelt. Aus Sicht der Versicherungsbranche: das Geschäftsmodell funktioniert weiter, Geld kommt rein, aber die Kostenquote frisst die Steuer- und Sozialversicherungsersparnis frisst, bevor sie beim Arbeitnehmer ankommt.

In diesem Artikel rechnen wir zusmamen drei realistische Fälle durch, jeden mit den Annahmen aus dem bAV-vs.-ETF-Rechner. Die Zahlen unten stammen direkt aus der Rechen-Engine. Wer eigene Werte einsetzen will, findet den Rechner am Ende des Artikels.

Das Standard-Setting

Damit die Vergleiche fair sind, halten wir die Parameter konstant:

ParameterWert
Alter heute35 Jahre
Renteneintritt67 Jahre
Ansparzeit32 Jahre
Entgeltumwandlung200 €/Monat brutto
AG-Zuschuss15 % (gesetzliches Minimum)
bAV-Effektivkosten1,4 % p. a. (typisch laut Produktinformationsblatt)
bAV-Rendite3,0 % p. a. (konservative Versicherungsanlage)
ETF-Rendite6,0 % p. a. nach Fondskosten (konservative Annahme)
Grenzsteuersatz im Rentenalter22 %
AuszahlungsformEinmalkapital, GKV-versichert

Der ETF-Sparplan investiert genau den Netto-Aufwand, den der bAV-Sparer auch real aus seinem Geldbeutel zahlt. Nur so misst der Vergleich ehrlich: Was kostet mich diese Entscheidung tatsächlich, und was bekomme ich dafür raus?

Szenario 1: Durchschnittsverdiener (4.300 € brutto/Monat)

Der Durchschnittsverdiener in Deutschland zahlt 200 € brutto in eine bAV. Sein Grenzsteuersatz liegt bei rund 35 %, die volle Entgeltumwandlung von 2.400 €/Jahr ist sowohl steuer- als auch sv-frei (unter 4 % BBG-RV).

Was er gewinnt:

PostenWert über 32 Jahre
Lohnsteuer-Ersparnis Ansparphase+26.880 €
SV-Ersparnis Ansparphase+16.704 €
AG-Zuschuss (15 % auf 2.400 €/Jahr)+11.520 €

Was er verliert:

PostenWert
Steuer auf Einmalauszahlung (22 %)−25.520 €
Krankenversicherung der Rentner auf Auszahlung (1/120-Regel, 10 Jahre)−21.019 €
Barwert Gesetzliche Rentenversicherung Rentenverlust (62,87 €/Monat lebenslang)−11.396 €
Effektivkosten 1,4 % p. a. über 32 Jahre−33.250 €

Das Endergebnis:

bAV (Einmalauszahlung)ETF-Sparplan
Endkapital brutto116.000 €88.880 €
Steuerlast−25.520 €−10.277 €
KVdR−21.019 €0 €
GRV-Rentenverlust (Barwert)−11.396 €0 €
Netto58.065 €82.729 €

Anders gesagt: Die 11.520 € Arbeitgeberzuschuss über 32 Jahre werden allein durch den GRV-Rentenverlust und einen Bruchteil der KVdR-Belastung neutralisiert. Was übrig bleibt von der Steuer-und-SV-Ersparnis, frisst die Effektivkosten-Erosion auf dem Depot.

Szenario 2: Gutverdiener über der Beitragsbemessungsgrenze (10.000 € brutto/Monat)

Hier wird es paradox. Ein Gutverdiener mit 10.000 € Brutto liegt über der BBG-RV (8.450 €/Monat in 2026) und über der BBG-KV (5.812,50 €/Monat). Sein Grenzsteuersatz liegt bei 42 %. Wandelt er 200 €/Monat um:

  • Die Steuerersparnis steigt auf 32.256 € über 32 Jahre (höherer Grenzsteuersatz).
  • Die SV-Ersparnis fällt komplett weg. Weil sein Brutto schon über beiden BBGs liegt, zahlt er auf den umgewandelten Betrag ohnehin keine SV-Beiträge mehr. Die bAV stundet hier nur Steuern, keine Sozialabgaben.
  • Der Netto-Aufwand liegt bei 116 €/Monat statt 86,50 € beim Durchschnittsverdiener.

Das bedeutet: Pro 100 € Netto-Aufwand fließt beim Gutverdiener weniger Brutto-Entgeltumwandlung ins Depot. Die bAV liefert ihm zwar identisch 58.065 € netto, der ETF-Sparer mit dem höheren Netto-Aufwand kommt aber auf 110.942 €.

bAVETF-Sparplan
Netto-Aufwand AN116 €/Monat116 €/Monat
Endkapital netto58.065 €110.942 €
Δ−52.877 €

Und wer den vollen sv-freien Rahmen (4 % BBG-RV = 338 €/Monat) ausnutzt, vergrößert das Loch nur weiter: 95.265 € bAV-netto stehen 187.493 € ETF-netto gegenüber. Differenz: 92.228 €. Je mehr brutto der Gutverdiener umwandelt, desto teurer wird ihn die bAV im Vergleich.

Wann es kippt: der AG-Zuschuss-Test

Die einzige Variable, an der wirklich gedreht werden kann, ist der Arbeitgeberzuschuss. Zurück zum Durchschnittsverdiener, alle anderen Parameter gleich:

AG-ZuschussbAV nettoETF nettoΔ
15 % (Minimum)58.065 €82.729 €−24.663 €
30 %66.584 €82.729 €−16.145 €
50 %77.942 €82.729 €−4.787 €

Selbst bei 50 % Arbeitgeberzuschuss liegt die bAV noch knapp hinten. Der Break-Even liegt in diesem Setting bei rund 55 % AG-Zuschuss, deutlich darüber, wenn die Effektivkosten höher als 1,4 % sind. Realistisch gesagt: Unter den heutigen Marktbedingungen muss der Arbeitgeber mindestens das Dreifache des gesetzlichen Minimums drauflegen, damit sich die Entgeltumwandlung rechnet. Das tun die wenigsten.

Die versteckten Lecks im Detail

Drei Punkte, die in Versicherungs-Beratungsgesprächen typischerweise nicht auf dem Tisch liegen:

  1. Volle KVdR auf die Einmalauszahlung. Die Auszahlung wird in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner über zehn Jahre auf 120 Monatsbeträge verteilt und voll mit KV- und PV-Beitrag belegt, soweit sie über dem Freibetrag von 197,75 €/Monat liegt. Im Beispiel sind das 21.019 €, also knapp 18 % des Endkapitals. Die historische „Doppelverbeitragung” (vor 2004 waren bAV-Beiträge sowohl in Anspar- als auch Auszahlungsphase SV-pflichtig) ist seit dem Alterseinkünftegesetz Geschichte, der KVdR-Schlag auf die Auszahlung dagegen geblieben.

  2. Reduzierte GRV-Rente. Was du sv-frei in die bAV umwandelst, fehlt im rentenrechtlichen Entgelt. Beim Durchschnittsverdiener bedeutet das 0,046 Entgeltpunkte weniger pro Jahr, kumuliert 1,48 EP über 32 Jahre, oder rund 63 € weniger GRV-Rente jeden Monat lebenslang. Barwert: 11.396 €.

  3. Effektivkosten-Erosion. 1,4 % p. a. klingt klein, frisst aber über 32 Jahre rund ein Drittel der Bruttorendite weg. Aus 3,0 % Versicherungsrendite werden netto 1,6 %. Das ist der Grund, warum das bAV-Endkapital trotz Arbeitgeberzuschuss und Steuerstundung nicht aus dem Quark kommt.

Der ehrliche Counterpoint: Grundsicherungsschutz

Für alle anderen, also für den überwiegenden Teil der Arbeitnehmer mit einer GRV-Erwartung deutlich über dem Grundsicherungsniveau, bleibt das Argument der Mathematik: Die bAV verliert.

Flexibilität: das zweite, oft unterschätzte Δ

Selbst wenn die Renditen identisch wären, ist die bAV das deutlich unflexiblere Produkt:

  • Kein Zugriff vor 62: Die bAV ist gebunden bis frühestens Alter 62 (für Verträge ab 2012). Notgroschen lässt sich darüber nicht aufbauen.
  • Übertragbarkeit eingeschränkt: Bei Jobwechsel ist die Mitnahme nur bei Direktversicherungen mit unwiderruflichem Bezugsrecht problemlos. In allen anderen Durchführungswegen wird es kompliziert.
  • Beitragsfreistellung mit Stornoabzug: Wer nach wenigen Jahren aufhört einzuzahlen, verliert oft 20 bis 50 % des bis dahin angesparten Kapitals durch Stornokosten und Abschlussgebühren-Anrechnung.
  • Vererbung schwierig: Im Todesfall bekommen nur eng definierte Hinterbliebene (Ehepartner, Kinder bis Ende Ausbildung) eine Hinterbliebenenversorgung. Das ETF-Depot ist hingegen frei vererbbar.

Das ETF-Depot kannst du jederzeit verkaufen, beleihen, vererben oder übertragen. Diese Optionalität hat einen echten ökonomischen Wert, der in keinem bAV-Rechner auftaucht.

Was du jetzt tun solltest

Wenn dir gerade eine bAV mit 15 % AG-Zuschuss angeboten wird: Rechne mit dem bAV-vs.-ETF-Rechner deinen konkreten Fall durch und verhandle. Unter 30 % AG-Zuschuss oder bei Effektivkosten über 1,0 % laut Produktinformationsblatt: dankend ablehnen und stattdessen einen ETF-Sparplan aus dem Netto bespielen.

Wenn du bereits eine laufende bAV hast: Rechne den Stornoabzug der Beitragsfreistellung gegen den weiteren Verlust durch Effektivkosten. Bei Verträgen mit Restlaufzeit unter 10 Jahren lohnt das Aussteigen meistens nicht mehr, bei Restlaufzeiten über 20 Jahren oft schon. Eine konkrete Modellrechnung ergibt das Produktinformationsblatt deines aktuellen Vertrags zusammen mit dem Rechner.

Wenn du eine niedrige GRV-Rente erwartest (unter Grundsicherungsniveau): Die bAV als lebenslange Rente kann trotz schlechterer Rendite die richtige Wahl sein, weil sie nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird. Einmalauszahlung in diesem Fall: definitiv falsch.

Wer tiefer in die Mechanik klassischer Rentenversicherungen einsteigen möchte: Die Kostenfalle privater Rentenversicherungen zeigt, warum dieselben Hebel auch in der dritten Säule wirken. Wer stattdessen einen steuerlich begünstigten ETF-Mantel sucht, findet im Artikel zum Altersvorsorgedepot 2027 die Alternative, die der Gesetzgeber gerade aufbaut.