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ETF: thesaurierend vs. ausschüttend

Thesaurierend oder ausschüttend etf?

Thesaurierende und ausschüttende ETFs unterscheiden sich nicht in der zugrundeliegenden Anlage, sondern ausschließlich darin, was mit den laufenden Fondserträgen wie Dividenden und Zinsen passiert. Thesaurierende ETFs reinvestieren diese Erträge automatisch, ausschüttende ETFs überweisen sie auf das Konto des Anlegers. Für die langfristige Kapitalentwicklung ist diese Unterscheidung nahezu irrelevant, sofern der Anleger Ausschüttungen konsequent reinvestiert. Die relevanten Unterschiede liegen in der Steuerbehandlung, dem persönlichen Cashflow-Bedarf und der Verhaltensdisziplin.

Einsteiger-Block

10.000 Euro in einem ETF mit 7 Prozent Jahresrendite, davon 2 Prozentpunkte aus Dividenden: Der thesaurierende ETF reinvestiert diese 200 Euro automatisch, ohne dass der Anleger etwas tun muss. Beim ausschüttenden ETF werden 200 Euro auf das Konto überwiesen. Wer diese 200 Euro sofort wieder investiert, erreicht nach 20 Jahren ein nahezu identisches Ergebnis. Wer sie hingegen ausgibt oder liegen lässt, zahlt jährlich Abgeltungsteuer auf die Ausschüttungen und verliert den Zinseszins-Effekt auf diesen Teil des Kapitals. Der Unterschied im Endvermögen liegt ausschließlich in der Verhaltensdisziplin des Anlegers.

Thesaurierer vs. Ausschütter

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Jahre
Unterschied Thesaurierer vs. Ausschütter
Thesaurierer Endwert
Ausschütter Endwert
Gesamte Steuerlast Thesaurierer
Gesamte Steuerlast Ausschütter

Annahme: Aktienfonds (30 % Teilfreistellung), Abgeltungsteuer 26,375 %, Vorabpauschale mit Basiszins 2,53 %. Thesaurierer zahlt jährlich Vorabpauschale, die beim Verkauf angerechnet wird. Freistellungsauftrag ist nicht berücksichtigt.

Fortgeschrittene-Ebene

Steuerlicher Unterschied:

Beim thesaurierenden ETF fällt die jährliche Vorabpauschale an, die einen Mindestbetrag besteuert, unabhängig davon, ob Erträge ausgezahlt wurden. Diese Steuer ist kleiner als die volle Abgeltungsteuer auf die reale Rendite, sodass ein Teil der Steuer auf den Zeitpunkt des Verkaufs verschoben wird. Dieses Steuerstundung erlaubt es, den gestundeten Steuerbetrag weiterhin investiert zu halten und darauf Rendite zu erzielen.

Beim ausschüttenden ETF wird die Abgeltungsteuer auf Ausschüttungen sofort fällig, sobald der Freistellungsauftrag ausgeschöpft ist. Der Anleger kann zwar wieder anlegen, aber der Steuerbetrag selbst hat keine weitere Rendite erwirtschaftet.

Freistellungsauftrag: Für Ehepaare stehen 2.000 Euro Sparer-Pauschbetrag zur Verfügung. Bei kleinen Depots unter etwa 30.000 Euro Depotwert werden die jährlichen Erträge oft vollständig durch diesen Freibetrag abgedeckt, sodass die steuerliche Unterscheidung praktisch irrelevant wird.

Fehlinterpretation 1: Thesaurierer sind steuerlich immer besser. Der Steuerstundungsvorteil ist messbar, aber relativ klein, besonders bei aktuell moderaten Basiszinssätzen. Er liegt typischerweise unter 0,1 Prozent Renditeunterschied pro Jahr. Bei kleinen Depots mit ausgeschöpftem Freistellungsauftrag ist er null.

Fehlinterpretation 2: Ausschütter sind sinnvoll für den Vermögensaufbau. Ausschüttungen im Vermögensaufbau zwingen zu manuellem Reinvestieren. Wer dazu neigt, erhaltene Ausschüttungen auszugeben statt wieder anzulegen, sabotiert seinen eigenen Zinseszins-Effekt. Der Thesaurierer übernimmt die Reinvestitionsdisziplin automatisch. Ein verwandter Mythos ist der Yield on Cost: die persönliche Dividendenrendite auf den Einstandskurs wirkt beeindruckend, gilt aber für jeden ausschüttenden ETF genauso – und rechtfertigt den Steuernachteil der Ausschüttung nicht.

Fehlinterpretation 3: Im Rentenalter brauche ich einen Ausschütter. Auch ein thesaurierender ETF kann im Rentenalter durch planmäßige Anteilsverkäufe als Einkommensquelle genutzt werden. Dieses “synthetische Ausschütten” ist steuerlich oft sogar effizienter, weil nur der Gewinnanteil der verkauften Anteile versteuert wird.

Wer den Unterschied wirklich versteht, wählt einen thesaurierenden ETF im Vermögensaufbau und einen ausschüttenden ETF nur dann, wenn er die Ausschüttungen tatsächlich als regelmäßiges Einkommen benötigt oder den Freistellungsauftrag gezielt ausnutzen möchte. Die Entscheidung ist keine Rendite-, sondern eine Verhaltensfrage.